Aktuelles u. Urlaub

Praxisurlaub:

  • Mo. 30.12.24 bis Fr. 03.01.25
    • Eingeschränkte Sprechstunde für Notfälle am 23.12.24 & 27.12.24
  • Mo. 14.4.25 bis Do. 17.4.25 (Osterurlaub)
  • Mo 11.8.25 bis Fr. 22.8.25 (Sommerurlaub)

Die Praxis beibt in diesen Zeiträumen geschlossen.

Bitte bestellen Sie Rezepte, Überweisungen und Formulare rechtzeitig!
Die Vertretung wird von den umliegenden Praxen übernommen; bitte vereinbaren Sie unbedingt zuvor Termine mit den Vertreterpraxen.


Covid-Impfung:

Liebe Patientinnen; liebe Patienten;
Wir führen Covid-Impfung mit dem angepassten Impfstoff von BioNTech/Pfizer JN.1 durch. Wir starten mit den Impfungen ab dem 23.8.24.

Dieser Imfpstoff ist sowohl für Erstimpfungen wie auch für "Boosterimpfungen" ab dem 12. Lebensjahr zugelassen.

Für die Terminvereinbarung ist zu beachten, dass die letzte Covid-Impfung
oder/und die letzten Covid-Infektion 12 Monate her sein sollten. Das gleichzeitige Impfen 
einer Grippeimpfung oder einer Pneumokokkenimpfung (ab 60 Jahre) ist möglich.

Bitte vereinbaren Sie telefonisch einen Impftermin mit uns.
Herzlichen Dank

 

Das E-Rezept

Liebe Patienten, liebe Patientinnen,

in unserer Praxis ist das E-Rezept eingezogen.

e-Rezept-Start
e-Rezept-Patienteninformation
 

So funktioniert das E-Rezept:

Ihr Arzt stellt das Rezept als Rezeptcode aus. Nun gibt es 3 Möglichkeiten das Rezept einzulösen:

Der Rezeptcode wird digital auf die E-Rezept-App übermittelt und Sie legen Ihr Smartphon in der Apotheke bei der Abholung vor.

Der Rezeptcode wird digital auf Ihre Gesundheitskarte (eGK) übermittelt. Die eGK wird in der Apotheke zum Abruf in ein Lesegerät gesteckt. Eine PIN ist nicht notwendig. Das eRezept wird nicht auf der Versichertenkarte gespeichert.

In Ausnahmefällen und für Seniorenheimbewohnen sind Papierausdruck noch erlaubt.

 

Hier finden Sie einen kurzen Leitfaden, wie auch Sie das E-Rezept auf Ihrem Smartphone aktivieren können.

So schalten Sie die App frei:

  1. E-GK muss ebenso wie das Smartphone des Patienten NFC-fähig (kontaktlose Datenübertragung) sein.
  2. PIN für E-GK muss vorliegen. Die PIN beantragen Sie bei Ihrer Krankenkasse. Dazu ist eine persönliche Identifizierung mit Personalausweis nötig, etwa Besuch der Kassen-Geschäftsstelle, Identifizierung mittels spezieller App oder Post-Ident-Verfahren.
  3. Laden Sie die E-Rezept-App aus Ihr Smartphone. (Sie finden diese im App-Store Ihres Handys)
  4. Nun verknüpfen Sie quasi Ihre E-GK mit dem Smartphone ("anlernen"), dies geschieht mit der Freischaltung über PIN. Manche E-GK und manche Smartphones brauchen leider oft einige Versuche, um sich zu "finden".
  5. Sie weisen das E-Rezept einer Apotheke zu. Ist das E-Rezept auf Ihrem Smartphone gespeichert, haben Sie die Möglichkeit, die Informationen elektronisch einer Apotheke Ihrer Wahl zu übermitteln. Die Apotheke kann so direkt die Verfügbarkeit prüfen und Auskunft geben, wann das gewünschte Medikament zur Abholung oder zum Versand zur Verfügung steht.
  6. Die Apotheke löst Ihr Rezept ein. Sie zeigen in der Apotheke Ihren Rezeptcode in Papierform oder in der E-Rezept-App vor. Die Apotheke scannt die Daten ein und gibt Ihnen das gewünschte Medikament aus.

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